Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und REISERING HAMBURG RRH GmbH, nachfolgend „REISERING“ genannt, bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Vertrages zur Erbringung von Tagesfahrten und JASPER Tour der Giganten, nachstehend als „Tagesfahrten“ bezeichnet. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

  1. Anzuwendende Rechtsvorschriften
    1.1. REISERING erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen und JASPER Tour der Giganten als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
    1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen REISERING und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit REISERING getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
    1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit REISERING anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit REISERING ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten von REISERING und JASPER Tour der Giganten. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von REISERING Anwendung.
  2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
    2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
    a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder im elektronischen Geschäftsverkehr entgegengenommen.
    b) Grundlage des Angebots von REISERING und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
    c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von REISERING vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
    d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von
    Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 10.1. und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Tagesfahrtteilnehmer.
    2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von REISERING zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch REISERING zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. REISERING informiert den Kunden mit seiner Bestätigung über die Abfahrtszeiten.
    2.3. REISERING weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
    2.4. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten und JASPER Tour der Giganten.
    2.5. Bei Buchungen über Internet bietet der die Buchung vornehmende Kunde dem REISERING den Abschluss des Vertrages durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung). Die Annahme erfolgt durch die Bestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Bestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
  3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
    3.1. Die geschuldete Leistung besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
    3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit REISERING, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
    3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von REISEIRNG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
    Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
    3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
    3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
    a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
    b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit REISERING. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
    c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und REISERING vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
  4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
    4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich
    ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
    4.2. Nach Abschluss des Vertrages ist der Fahrpreis unverzüglich zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen.
    4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und
    REISERING zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
    a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist REISERING berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 6.3 zu fordern.
    b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
  5. Umbuchungen; Änderungen
    5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann REISERING bis 10 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten REISERING nachzuweisen, dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
    5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 10 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit REISERING gemäß Ziffer 6. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
    5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
  6. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
    6.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit REISERING nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
    6.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die ab 15 Tage vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens REISERING ein Stornierungsentgelt i. H. von 30% und ab 9 Tage 70% des Gesamtpreises berechnet, dass auch Ansprüche von REISERING im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit REISERING abgilt.
    6.3. Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. REISERING hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die REISERING durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von REISERING an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von
    diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
    6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, REISERING nachzuweisen, dass REISERING überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
    6.5. REISERING behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete
    Entschädigung zu fordern, soweit REISERING nachweist, dass REISERING wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht REISERING einen solchen Anspruch geltend, so ist REISERING verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa
    ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
    6.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von REISERING sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
  7. Haftung von REISERING; Versicherungen
    7.1. Eine Haftung von REISERING für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von REISERING nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
    7.2. REISERING haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von REISERING ursächlich oder mitursächlich war.
    7.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  8. Rücktritt von REISERING wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
    8.1. REISERING kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
    a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch REISEING muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
    b) REISERING hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
    c) REISERING ist verpflichtet, dem Kunden die Absage der Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
    d) Ein Rücktritt von REISERING später als 9 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
    8.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
  9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
    9.1. REISERING kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von REISERING nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dazu gehört das Nichtmitführen erforderlicher Ausweispapiere.
    9.2. Kündigt REISERING, so behält REISERING den Anspruch auf den Leistungspreis; REISERING muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die REISERING aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
  10. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
    10.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von REISERING
    als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.
    10.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen.
    10.3. REISERING und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden.
    10.4. REISERING haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von REISERING – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von REISERING angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit REISERING vertraglich
    vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von REISERING enthaltene
    Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von REISERING vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten.
    10.5. REISERING haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit REISERING abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
    10.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für REISERING Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens
    REISERING anzuerkennen.
  11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
    11.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch REISERING und jeweiligen Leistungserbringer unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
    11.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von REISERING und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Geschäftsstelle von REISERING und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von REISERING zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
  12. Verbraucherstreitbeilegung
    REISERING weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass REISERING nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für REISERING verpflichtend würde, informiert REISERING die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. REISERING weist für alle
    Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Veranstalter der Tagesfahrten und JASPER Tour der Giganten ist:
REISERING HAMBURG RRH GMBH
Adenauerallee 78 (ZOB)
20097 Hamburg
Telefon 040 2803911
Telefax: 040 2893988
info@reisering-hamburg.de
www.reisering-hamburg.de
www.jasper.de
Geschäftsführer / Board: Frank Wöstmann
Sitz der Gesellschaft / Registered Office: Hamburg, Handelsregister: HRB 12783